Stand: 07.10.2026
1 Leistungsumfang und Angebot
Hessen Gastro, Inhaber Murat Ayar, Dürerstraße 2–4, 65795 Hattersheim am Main, bietet auf gesonderte Anfrage die Montage und Installation einzelner Gastronomiegeräte sowie die Montage kompletter gewerblicher Küchen an.
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu unseren AGB, wenn sie in den jeweiligen Montagevertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Art und Umfang der Arbeiten, Einbringung, Anschlussarbeiten, Material, Anfahrt, Termine und Vergütung ergeben sich aus unserem Angebot. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.
2 Voraussetzungen am Einsatzort
Der Kunde stellt die im Angebot vereinbarten baulichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Dazu können insbesondere geeignete Zufahrten, freie Zugänge, ausreichende Durchgangsbreiten, tragfähige Aufstellflächen sowie passende Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasseranschlüsse gehören.
Erforderliche Genehmigungen und bauseitige Arbeiten übernimmt der Kunde nur, soweit dies im Angebot vereinbart ist. Wir informieren über erkennbare Hindernisse oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung. Anschlussarbeiten werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und Herstellerangaben durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeführt.
3 Änderungen und Zusatzarbeiten
Wird ein zusätzlicher Aufwand erkennbar, stimmen wir notwendige Zusatzleistungen und deren Vergütung vor ihrer Durchführung mit dem Kunden ab. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine allgemeine Befugnis zur einseitigen nachträglichen Preisänderung wird nicht vereinbart.
4 Termine und Mitwirkung
Montagetermine ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Der Kunde stellt den vereinbarten Zugang und erforderliche Informationen rechtzeitig bereit. Bei Verzögerungen informieren die Parteien einander unverzüglich. Ansprüche aufgrund fehlender Mitwirkung oder Annahmeverzug richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; pauschale Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.
5 Fertigstellung und Abnahme
Soweit die beauftragte Leistung eine Werkleistung ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Dabei können Funktionsprüfung, Einweisung und ein Abnahmeprotokoll vereinbart werden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach Maßgabe des § 640 BGB nicht verweigert werden. Rechte wegen festgestellter Mängel bleiben bestehen.
6 Vergütung und Mängelrechte
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Vereinbarte Anzahlungen und Abschlagszahlungen sind dort ausgewiesen. Soweit keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Fälligkeit bei Werkleistungen nach § 641 BGB.
Für Mängel der Montage- und Installationsleistungen gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Die Haftung richtet sich nach der Haftungsregelung unserer AGB unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften.
7 Anfrage
Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns unter shop@hessen-gastro.de oder telefonisch unter 06190 9262507 beziehungsweise mobil unter 06190 9262507. Bitte beschreiben Sie die Geräte, den Einsatzort und den gewünschten Leistungsumfang.
